„Kenntnis- und Kompetenznachweis“ und „EU-Registrierung“
Die neue EU-Verordnung – Was Modellflieger wissen müssen
Daten für die EU-Registrierung ab 1. Januar 2021
Ab dem 1. Januar 2021 wird die EU-Registrierung für alle Betreiber von unbemannten Flugsystemen zur Pflicht. Ohne diese Registrierung ist also auch kein Modellflugbetrieb mehr möglich.
Entgegen der allgemeinen Anforderungen der Durchführungsverordnung DVO EU 2019/947 ermöglicht der Artikel 16 Abs. 4 den Verbänden, die Registrierung seiner Mitglieder in die europäische Datenbank en bloc vorzunehmen.
Hierzu fordert der Gesetzgeber die Eingabe folgender Daten: Namen, Vorname, Geburtsdatum, PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Versicherungsnummer.
Lärmpasserstellung
Entsprechend unserer Aufstiegserlaubnis dürfen ausschließlich Flugmodelle mit Kolbenmotor oder Strahltriebwerk geflogen werden, für die der Pilot einen gültigen Lärm-Pass besitzt.
Auf unserem Modellfluggelände dürfen Flugmodelle bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 25 kg geflogen werden. Je nach Art des Antriebs gibt es verschiedene Grenzen für den zulässigen Schallpegel
Flugmodelle … | Abfluggewicht | Zulässiger Schallpegel |
ohne Verbrennungsmotor (Elektro) |
25 kg | Keine Begrenzung |
mit Verbrennungsmotor (Kolbenmotor) | 25 kg | 81 dB(A)/25m |
mit Strahltriebwerk | 25 kg | 90 dB(A)/25m |
Du hast ein Flugmodell mit Kolbenmotor oder Strahltriebwerk,
bist Mitglied in unserem Verein, hast aber noch keinen gültigen Lärmpass für dein Flugmodell?
Dann kontaktiere uns jetzt!
Alexander Kurz